Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) in der aktuell geltenden Fassung umfasst die ärztliche Ausbildung u.a. eine Famulatur von vier Monaten.
Sie hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen.
Die Famulatur ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum Beginn des Praktischen Jahres (PJ) während der unterrichtsfreien Zeiten abzuleisten.
Einmalig kann die Famulatur gesplittet werden (z.B. 2 x 15 Tage)
Die BDH-Klinik Greifswald bietet die Möglichkeit die Famulatur im Krankenhausbereich (Innere/ Allgemeinmedizin/Neurologie) zu absolvieren.
Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail an unser Ärztliches Sekretariat wenden.
Wir freuen uns auf Sie.
BDH-Klinik Greifswald gGmbH • Karl-Liebknecht-Ring 26a • 17491 Greifswald • Telefon 0 38 34 / 8 71 - 0
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