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Kosten und Rezeptierung

Informationen für PatientInnen, ÄrztInnen und Zuweiser

NIWo: eine einmalige Behandlungsmöglichkeit

Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, wie entscheidend hohe Therapiefrequenz und -dichte sind, um das individuelle Verbesserungspotential von Schlaganfallbetroffenen und anderen neurologischen Patienten auszuschöpfen. In vielen ambulanten Einrichtungen ist die leitliniengerechte Durchführung der Behandlung schwer umsetzbar. 

Um gemeinsam mit Betroffenen – auch Jahre nach einem Ereignis – an der Verwirklichung von relevanten Alltagszielen arbeiten zu können, haben wir mit dem Angebot von NIWo eine einmalige Behandlungsmöglichkeit geschaffen.

Die NIWo Neuro-Intensiv-Wochen sind rezeptierbar.

Die Abrechnung über Heilmittelverordnung macht ein Genehmigungsverfahren bei den Kostenträgern unnötig. 

Wir rechnen unser Angebot NIWo NeuroIntensivWochen über Heilmittelverordnungen direkt mit den Krankenkassen ab. Privat Versicherte erhalten einen Kostenvoranschlag, den sie bei ihrer Krankenversicherung zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen können. Für die Patienten fällt ein Neuro-Intensiv-Zuschlag in Höhe von bis zu 125,- € je Behandlungswoche als Eigenleistung an. 

Patienten, die diesen Betrag nicht aufbringen können, können einen Antrag auf Bezuschussung oder Kostenübernahme bei der BDH-Stiftung stellen.

 

Anleitung für die Ausstellung von Verordnungen

Sollte das Vollprogramm der Neuro-Intensiv-Wochen gewünscht werden, sind folgende Verordnungen erforderlich

Physiotherapie
Ergotherapie
Logopädie

Verordnungen

Mögliche Indikations-schlüssel

Bei Verordnung außerhalb des Regelfalls

Bei Regelfallverordnung

Möglicher ICD-10-Code für eine extrabudgetäre Verordnung

30 Behandlungen KG ZNS als Doppelbehandlung 5x wöchentlich

ZN2a

30 Behandlungen auf einer Verordnung

• Erst-VO mit 10
• 2x Folge-VO mit jeweils 10 

G20.1 (BVB*)
G20.2 (LHB*)
G35.x (BVB)
G81.0 (BVB)
G81.1 (BVB)
G82. (LHB)

15 Behandlungen KGG 5x wöchentliche

EX3b
CSa

15 Behandlungen auf einer Verordnung

• Erst-VO mit 6 
• 1x Folge-VO mit 6
• 1x Folge-VO mit 3

R52.1 (BVB) ab dem 70. Lebensjahr
R52.2 (BVB)

Verordnungen

Mögliche Indikations-schlüssel

Bei Verordnung außerhalb des Regelfalls

Bei Regelfallverordnung

Möglicher ICD-10-Code für eine extrabudgetäre Verordnung

30 Behandlungen sensomotorisch-perzeptiv als Doppelbehandlung 5x wöchentlich

EN2

30 Behandlungen auf einer Verordnung

• Erst-VO mit 10
• 2x 
Folge-VO mit jeweils 10 

G20.1 (BVB*)
G20.2 (LHB*)
G35.x (BVB)
G81.0 (BVB)
G81.1 (BVB)
G82. (LHB)

Verordnungen

Mögliche Indikations-schlüssel

Bei Verordnung außerhalb des Regelfalls

Bei Regelfallverordnung

Möglicher ICD-10-Code für eine extrabudgetäre Verordnung

15 Behandlungen Logopädie à 45 Min. 5x wöchentlich (ggf. 30 Behandlungen à 45 Min. als Doppelbehandlung 5x wöchentlich) 

SP5
SP6

15 Behandlungen auf einer Verordnung
(ggf. 30 Behandlungen auf einer Verordnung)

• Erst-VO mit 10
• 1x Folge-VO mit 5
(ggf. 2x Folge-VO mit jeweils 10)

G20.1 (BVB*)
G20.2 (LHB*)
G35.x (BVB)

*
BVB = besonderer Behandlungsbedarf
LHB = Langfristiger Heilmittelbedarf

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