Behandlungskosten entstehen für die Patienten nicht; diese werden vom jeweiligen Kostenträger erstattet. Im Einzelfall und auf eigenen Wunsch ist es jedoch möglich, eine Rehabilitation auch privat zu finanzieren.
Für gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist ein Eigenanteil von 10,00 € täglich für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu zahlen, sofern nicht eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt. Vorangegangene Krankenhausaufenthalte im selben Kalenderjahr werden hierbei angerechnet.